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Image by Adam Nieścioruk

SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT

Bitte beachten!

1. Kein Zutritt zum Praxisraum/Kursraum:

- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,

- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen,

- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,

- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen (wie z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinnes).


2. Das Mindestabstandsgebot von 1,5 m ist im In- und Outdoor-Bereich einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen zu beachten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.

Beim Betreten und Verlassen sind Warteschlangen zu vermeiden. Das Abstandsgebot von 1,5 m zum Eingangsbereich ist zu beachten.

3. Das Tragen von Masken und Socken bis zur Yogamatte ist Pflicht. Während der Yogapraxis oder dem Babymassagekurs besteht keine Maskenpflicht und auch die Socken können ausgezogen werden. Wenn möglich sollen Yogamatten, Kissen und sonstige Hilfsmittel mitgebracht werden. Ansonsten werden die Yogamatten mit einem Handtuch abgedeckt und nach jedem Gebrauch desinfiziert. Die Kissen werden ebenfalls mit einem Handtuch abgedeckt und regelmäßig mit Hygienewaschmittel gewaschen.

Während der Behandlung im Praxisraum besteht Maskenpflicht.

4. Alle Teilnehmer*innen müssen sich vor dem Betreten des Kursraums/Praxisraums die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Kontaktfreies Desinfektionsmittel steht direkt vor dem Eingang zum Praxisraum und Kursraum zur Verfügung. Flüssigseife, Papiertücher sowie Desinfektionsmittel stehen ebenfalls in den Toiletten zur Verfügung.

5. Sollten Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, wie z.B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Geburtshaus zu verlassen bzw. hat eine räumliche Absonderung zu erfolgen, bis die Person abgeholt werden kann bzw. den Heimweg antreten kann.


6. Bei bestehenden Vorerkrankungen sollte vor der Teilnahme eine Rücksprache mit dem Hausarzt, der Hausärztin oder anderen behandelnden Fachärzten erfolgen.

7. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglichen identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, werden Namen, Telefonnummer und Übungszeit der Teilnehmer dokumentiert.

8. Das Lüften während der Yogapraxis, während des Babymassagekurses sowie während der Behandlungen im Praxisraum (3 bis 5 Minuten alle 20 Minuten) wird ausgeführt.

9. Die Reinigung des Kursraumes/Praxisraumes wird einmal wöchentlich von einer Reinigungsfachkraft ausgeführt. Regelmäßige Reinigung häufig berührter Flächen (z.B. Türklinken, Fensteröffner, Lichtschalter, Handwaschbecken, Wasserhähne, Toilettenspülungen erfolgt nach oder zwischen den Kursen bzw. Patienten.

10. Für das Yoga für Schwangere, sowie für die Babymassagekurse gilt seit 23.8.2021 Testpflicht. Es wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt vor Ort nach dem 4 Augen Prinzip ein Pool-Spucktest durchgeführt. Medizinische Behandlungen wie Akupunktur und kinesiologisches Taping obliegen keiner Testpflicht.

Ingolstadt, 24.8.2021

Marion Bachmann, Heilpraktikerin

Über mich: Über uns

Marion Bachmann
Geburtshaus, Gerolfinger Str. 78, 85049 Ingolstadt

©2021 Marion Bachmann • Heilpraktikerin für Schwangere und Babys

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